Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Fragen und Antworten zur stationären Pflege

Sobald jemand professionell im Heim betreut wird, greift die stationäre Pflege. Was dabei zu beachten ist, wie stationäre Behindertenhilfe und die Versorgung im Hospiz organisiert werden, beantworten wir auf dieser Seite.

Vollstationäre Pflege

Wer kann die vollstationäre Pflege nutzen?

Jede/r Pflegebedürftige kann die Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch nehmen, eine Prüfung findet nicht statt.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse während der vollstationären Pflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Betreuung, die pflegerischen Tätigkeiten und die medizinische Behandlungspflege (zum Beispiel Wundversorgung) mit einem monatlichen Pauschalbetrag. Die Höhe ergibt sich aus dem Pflegegrad. Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie zusätzliche Leistungen trägt der Pflegebedürftige selbst.

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bei der vollstationären Pflege?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Einmal festgelegt, gilt dieser auch dann, wenn sich der Pflegebedarf ändert. Die Betroffenen zahlen also keinen höheren Betrag, wenn sie mehr Pflege brauchen.

Stationäre Behindertenhilfe

Welcher Personenkreis kann die Behindertenhilfe nutzen?

Behinderte pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in vollstationären Einrichtungen rund um die Uhr gepflegt werden, haben Anspruch auf Behindertenhilfe.

Wie hoch sind die Leistungen der Behindertenhilfe?

Die Pflegekasse zahlt einen Pauschalbetrag in Höhe von zehn Prozent des Heimentgelts, bis maximal 266 Euro monatlich.

Erhält der Pflegebedürftige Leistungen, wenn er sich nicht in der Einrichtung befindet?

Ja. Für diese Zeiten, zum Beispiel während eines Urlaubs, an Wochenenden oder in der Ferienzeit, hat er Anspruch auf die Sachleistungen eines Pflegedienstes sowie auf Pflegegeld, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

Palliativversorgung

Was ist das Ziel einer Palliativversorgung?

Im Vordergrund der ambulanten Palliativversorgung steht die Betreuung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen stehen an erster Stelle.

Wird eine Palliativversorgung nur ambulant durchgeführt?

Nein. Pflegeheime, Krankenhäuser, insbesondere Palliativstationen, und Hospize bieten die stationäre Palliativversorgung an. Ziel ist, die Lebensqualität des sterbenden Menschen zu verbessern, seine Würde nicht anzutasten und aktive Sterbehilfe auszuschließen.

Wer kann in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden?

Patienten,

  • die an einer unheilbaren Erkrankung leiden und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung benötigen,
  • deren Lebenserwartung kurz ist (Tage oder wenige Monate, bei Kindern auch Jahre),
  • bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht.

Wer trägt die Kosten des Hospizaufenthaltes?

Die Pflege- oder Krankenkassen zahlen Zuschüsse zur Hospizbehandlung. Zuschussfähig sind 95 Prozent des tagesbezogenen Bedarfssatzes.

Muss ich für das Hospiz einen Eigenanteil oder eine Zuzahlung leisten?

Eigenanteile dürfen weder gefordert noch angenommen werden.
Zudem darf der nicht zuschussfähige Anteil des Bedarfssatzes den Patienten weder ganz noch teilweise in Rechnung gestellt werden. Er wird meist über Spenden finanziert.

nach oben