Pflege durch Angehörige

Pflege ist ein sehr persönliches Thema. Daher übernehmen oftmals Angehörige oder Freunde von Pflegebedürftigen diese anspruchsvolle Aufgabe. Die mkk Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 mit einem monatlichen Pflegegeld – vorausgesetzt, eine private Person übernimmt die Pflege zu Hause. Das Pflegegeld können Pflegebedürftige an die private Pflegeperson auszahlen. Um Ihnen die Pflege zu erleichtern und ein hohes Versorgungsniveau sicherzustellen, werden regelmäßig Beratungsgespräche mit Experten durchgeführt.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt

  • Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad 2 bis 5

  • Die Pflege übernimmt eine Privatperson

Höhe des monatlichen Pflegegeldes

Das Pflegegeld zahlt die mkk Pflegekasse monatlich an die Pflegebedürftigen aus. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad.

Pflegegrad Höhe Pflegegeld bis 2023 Höhe Pflegegeld ab 2024
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 573 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 765 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 947 Euro

Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination

Eine Frau reicht älterem Mann im Sessel ein Medikament mit einem Glas Wasser
Manchmal ändert sich die Pflegesituation, sodass es nicht mehr möglich ist, den Pflegebedürftigen ohne professionelle Hilfe zu pflegen. Hier bieten Pflegedienste eine gute Unterstützung. Wenn Sie einen Pflegedienst in die Pflege einbinden wollen, stellen Sie einfach einen Antrag zur Umstellung der Leistungsart auf Kombinationspflege oder Pflegesachleistung. So bekommen Sie die Unterstützung, die Sie brauchen und können sich sicher sein, dass Ihr Angehöriger fachgerecht gepflegt wird.

Beratung gewährleistet die Qualität der Pflege und sichert das Pflegegeld

Damit die Qualität der Pflege sichergestellt ist, müssen pflegende Privatpersonen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch erfahrene Fachkräfte nachweisen. Die Beratungseinsätze entlasten die pflegenden Angehörigen/ Pflegepersonen, denn sie bekommen Antworten und hilfreiche Expertentipps.

Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen sich hierbei durch das Tragen einer FFP2-Maske schützen.

Seit 1. Juli 2022 befristet bis 30. Juni 2024 besteht - auf Wunsch der pflegebedürftigen Person - die Möglichkeit jeden zweiten Beratungsbesuch per Videokonferenz durchzuführen. Wichtig: Die erstmalige Beratung muss immer im eigenen Haushalt stattfinden.

Damit das Beratungsgespräch per Videokonferenz stattfinden kann, müssen alle Teilnehmenden eine funktionierende Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verwenden. Um die Privatsphäre zu wahren, sollte das Gespräch in einem geschützten und störungsfreien Raum abgehalten werden.

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad der bedürftigen Person ab:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Einsatz halbjährig nachgewiesen werden
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr

Überblick über die Zeiträume

Die Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Zeiträumen ein Beratungseinsatz stattfinden muss. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die mkk Pflegekasse. Der beratende Pflegedienst rechnet direkt mit uns ab.
Pflegegrad Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Quartal 4
Pflegegrad 2 01.01. - 30.06. 01.07. - 31.12.
Pflegegrad 3 01.01. - 30.06. 01.07. - 31.12.
Pflegegrad 4 01.01. - 31.03. 01.04. - 30.06. 01.07. - 30.09. 01.10. - 31.12.
Pflegegrad 5 01.01. - 31.03. 01.04. - 30.06. 01.07. - 30.09. 01.10. - 31.12.

Beratungseinsätze regelmäßig durchführen lassen.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig Termine mit dem Anbieter Ihrer Wahl zu vereinbaren, damit Sie den erforderlichen Nachweis rechtzeitig vorzeigen können:

  • Wird der Beratungseinsatz nicht im geforderten Turnus nachgewiesen, ist die mkk Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.
  • Um den Beratungseinsatz nachzuweisen, verwenden Sie bitte dieses Formular.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 müssen keinen Beratungseinsatz nachweisen, können das Angebot aber freiwillig wahrnehmen. So sammeln Sie weitere Erfahrungen rund um die Pflege und erhalten Antworten auf Ihre Fragen. Die Kosten übernimmt ebenfalls Ihre mkk Pflegekasse.
Beratungsgespräch zwischen zwei Frauen auf dem Sofa

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung durch erfahrene Fachkräfte findet dort statt, wo es für Sie am günstigsten ist: zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus. Sie hilft Ihnen dabei, die bestmögliche Versorgung ganz individuell zu planen.

Pflegegeld beantragen

Um das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad nachweisen. Stellen Sie dafür bitte einen Antrag.

Pflegeleistung umstellen

Eine Umstellung der Leistungen ist jederzeit möglich, zum Beispiel für die Hilfe des Pflegedienstes. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die angegebene Adresse.

Häufige Fragen

Warum erhält jemand mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können ihr Leben zumeist noch sehr eigenständig bewältigen. Sie benötigen in der Regel wenig Unterstützung durch private Pflegepersonen oder professionellen Pflegekräfte. Aus diesem Grund ist ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erst ab dem Pflegegrad 2 vorgesehen. Sie können bei Bedarf jedoch Ihren Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro dazu nutzen, bereits ab dem Pflegegrad 1 körperbezogene Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation in Anspruch zu nehmen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson).

Wie erhalte ich das Formular, mit dem ich den Beratungseinsatz nachweisen kann?

Das Formular ist ein Musterformular, das der beratende Pflegedienst ausfüllt. Sie müssen sich nicht selbst um den Nachweis kümmern.

Erhalte ich Pflegegeld auch während der Kurzzeitpflege?

Für die Dauer der Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird Ihnen das volle Pflegegeld ausbezahlt.

Wie finde ich einen Anbieter, der die Beratungseinsätze durchführt?

Jeder zugelassene Pflegedienst oder Sozialdienst kann den Beratungseinsatz durchführen. Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen bei der Suche eines Anbieters.
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