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Entlastungsbetrag

Die mkk Pflegekasse erstattet pflegebedürftigen Personen, die zu Hause versorgt werden, zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 125 Euro im Monat als Entlastungsbetrag. Damit können zusätzliche Angebote finanziert werden, etwa Hilfen bei der Haushaltsführung oder Unterstützung beim Spazierengehen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag?

  • Es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor.

  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.

  • Der gewählte Anbieter ist für die Erbringung der Entlastungsleistung zugelassen.

Höhe und Dauer des Entlastungsbetrags

Junge Frau umarmt ältere Frau im häuslichen Umfeld

Personen, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro zu. Der Betrag wird nur gezahlt, wenn tatsächlich Entlastungsleistungen in Anspruch genommen wurden und nachgewiesen werden können. Der pflegebedürftige Versicherte muss also zunächst in Vorkasse gehen.

In der Praxis überfordert dieses Vorgehen vor allem ältere Menschen. Um ihnen den bürokratischen Aufwand zu ersparen, können zum Beispiel Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Die monatlichen Entlastungsbeträge können Sie ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einlösen. Beispiel: Wenn Sie von Januar bis März keine Entlastungsleistungen nutzen, steht Ihnen im April ein Betrag von insgesamt 500 Euro zur Verfügung. Die Restansprüche aus einem Jahr können bis zum 30. Juni in das Folgejahr übertragen werden.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

Der Entlastungsbetrag kann für ein breites Spektrum an Angeboten und Leistungen genutzt werden, abhängig von den Bedürfnissen jedes Einzelnen. Das Angebot umfasst nach Landesrecht anerkannte

  • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, beispielsweise den Besuch von Demenzcafés, eine Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, zum Beispiel bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege etc.) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge etc.)

BKK PflegeFinder

Angebote in Ihrer Nähe finden Sie unter anderem im BKK Pflegefinder unter Unterstützungsangebote. Sollte nichts Passendes dabei sein, helfen Ihnen gern die Mitarbeiter im Team der Pflegekasse der mkk weiter.

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