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Soziale Sicherung

Oft übernehmen Angehörige oder andere private Pflegepersonen die verantwortungsvolle Aufgabe der Pflege. Sie stecken dafür im Beruf zurück oder geben ihn sogar vorübergehend ganz auf. Als Pflegeperson sind Sie sozial abgesichert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Wann die mkk Pflegekasse für Sie Rentenversicherungsbeiträge übernimmt und was Sie zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Als Pflegeperson sind Sie sozial abgesichert, wenn…

  • Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 ehrenamtlich, also nicht erwerbsmäßig, pflegen.

  • der Pflegeumfang wenigstens zehn Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage beträgt.

  • Sie den Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung versorgen.

In diesen Bereichen sind Sie sozial abgesichert

Rentenversicherung

Die mkk Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Rentenversicherung (RV), wenn neben den genannten Voraussetzungen Folgendes zutrifft:

  • Der Pflegebedürftige ist bei der mkk versichert.
  • Sie erhalten für die Pflegetätigkeit keinen Lohn (der Pflegebedürftige darf Ihnen aber das Pflegegeld überlassen).
  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig.
  • Sie beziehen keine Altersvollrente.

Die Höhe der RV-Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistung, die der Pflegebedürftige erhält. Je höher der Pflegegrad und Ihr Pflegeaufwand, desto mehr zahlt die mkk Pflegekasse für Sie in die Rentenversicherung ein. Diese Beitragszahlung erhöht Ihren Rentenanspruch.

Wichtig zu wissen: Bitte informieren Sie uns, falls sich an Ihrer Pflegesituation etwas ändert. Zum Beispiel, wenn Sie die Pflege unterbrechen müssen, eine Berufstätigkeit aufnehmen oder vorübergehend ins Ausland gehen. Damit helfen Sie uns, nachträgliche Korrekturen zu vermeiden.

Arbeitslosenversicherung

Die mkk Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn Sie zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wegen der Pflege

  • unterbrochen,
  • ganz aufgegeben oder
  • direkt vor Ihrer Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.

Unfallversicherung

Während Ihrer Pflegetätigkeit sind Sie zusätzlich gegen Unfälle versichert. Der Schutz bezieht sich auf

  • Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit)
  • Arbeitsunfälle (Unfälle im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit)
  • Berufskrankheiten (bestimmte Erkrankungen, die durch gesundheitsschädigende Einwirkungen während der Pflegetätigkeit entstehen)

Für den Unfallversicherungsschutz während Ihrer Pflegetätigkeit brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.

Wichtig zu wissen:

  • Wenn Sie einen Unfall haben und zum Arzt gehen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass dieser in der Zeit passiert ist, in der Sie jemanden gepflegt haben.
  • Melden Sie Ihren Unfall innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie über die gesetzliche Unfallversicherung.

Wie erhalte ich soziale Sicherung?

Um Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu sichern, sind keine Anträge erforderlich. In der Regel sind wir über Ihre Pflegetätigkeit informiert und führen Ihre Beiträge ab. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem mkk Kundenberater auf, wenn Sie eine Überprüfung wünschen.

Pflegezeit zahlt sich aus

Warum Ihre Pflegetätigkeit bares "Rentengeld" bedeutet und welche Ansprüche Sie bei der Pflege von Angehörigen oder sonstigen Pflegebedürftigen erwerben, beschreibt die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

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