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Akuter Eintritt von Pflegebedürftigkeit

Wird der Partner, ein Elternteil oder das eigene Kind plötzlich zum Pflegefall, ist das für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Schnell müssen viele Dinge gleichzeitig organisiert und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Die mkk Pflegekasse informiert Sie darüber, was jetzt zu tun ist – von der Feststellung des Pflegebedarfs über die Beantragung von Leistungen bis hin zur Wahl zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Unsere Checkliste bietet eine erste Orientierung.

Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse der mkk - meine krankenkasse

  • Die oder der Betroffene ist dauerhaft, also voraussichtlich länger als sechs Monate pflegebedürftig.

  • Der Alltag ist aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen nicht (mehr) selbstständig zu bewältigen.

  • Der Betroffene war in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang bei einer Pflegekasse (der Krankenkasse) versichert.

  • Bei familienversicherten Kindern: Das versicherte Elternteil erfüllt die Bedingungen unter Punkt 3.

Erste Schritte mit der mkk Pflegefall-Checkliste

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung einzureichen. Bis zu zehn Arbeitstage können Sie sich freistellen lassen, um alles Nötige für die Pflege zu regeln. Um die Freistellung finanziell zu überbrücken, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Holen Sie sich Rat.

Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Sie im Falle eines plötzlichen Pflegebedarfs kompetent und unabhängig beraten. Dazu gehören:

Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz.

Stellen Sie zügig einen Pflegeantrag.

Gemeinsam mit Ihrem hilfebedürftigen Angehörigen sollten Sie möglichst schnell einen Antrag auf Pflegeleistungen, PDF (758 KB) bei der mkk Pflegekasse stellen. Denn der Leistungsbeginn richtet sich nach dem Datum des Antrags. Leistungen erhält der Pflegebedürftige frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Im Krankenhaus können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen über den Sozialdienst eine Eileinstufung beantragen. Die Begutachtung erfolgt dann innerhalb einer Woche.

Bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor.

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) stellt den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Daraus wird der Pflegegrad abgeleitet, welcher die Grundlage für die Leistungen der Pflegekasse ist. Bereiten Sie sich gut auf den Besuch des Gutachters vor, schreiben Sie sich Fragen auf und halten Sie Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte und die Medikamentenliste griffbereit.

Organisieren Sie Hilfe.

Überlegen Sie, wie Sie die anstehenden Aufgaben verteilen können. Meist können Sie Betreuungstätigkeiten oder Besorgungen an weitere Familienmitglieder, Freunde oder Dienstleister (Supermarkt-Lieferdienste, Essen auf Rädern etc.) delegieren.

Stellen Sie wichtige Dokumente zusammen.

Damit Sie als Angehöriger Entscheidungen für den Pflegebedürftigen treffen dürfen, falls dieser nicht dazu in der Lage ist, benötigen Sie eine Vollmacht. Informieren Sie sich, ob für Ihren Verwandten bereits eine Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht vorliegt. Wenn nicht, klären Sie gemeinsam, wie die rechtliche Vertretung geregelt werden soll.

Überlegen Sie, wie gepflegt werden soll.

Nachdem feststeht, wie viel Pflege benötigt wird, stellen sich wichtige Fragen. Wo soll er oder sie gepflegt werden? Und wer wird pflegen? Recherchieren Sie, welche Pflegedienstleister in Frage kommen und besprechen Sie die Möglichkeiten gemeinsam.

  • Ist die Pflege zu Hause möglich, zum Beispiel mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst? Müssen vorab Umbaumaßnahmen in der Wohnung stattfinden, damit diese barrierefrei wird?
  • Vielleicht kommt für Sie auch die teilstationäre Pflege, sprich die Entlastung durch Tages- oder Nachtpflege in Frage.
  • Beziehen Sie auch die Option der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG in Ihre Überlegungen ein.

Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidungsfindung bei diesen zentralen Fragen.

Klären Sie die Finanzierung.

Pflege ist oft mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung und wie hoch ist der Eigenanteil des Pflegebedürftigen? Kann eventuell die Sozialhilfe einen Teil der Kosten übernehmen? Suchen Sie Beratung, falls Sie sich nicht sicher fühlen. Die Pflegestützpunkte beraten Sie gern.

Suchen Sie nach einem Pflegekurs in Ihrer Nähe.

Qualifizierte Fachkräfte vermitteln pflegenden Angehörigen wertvolles Pflegewissen von A bis Z und geben praktische Tipps. Alternativ oder ergänzend steht Ihnen der Online-Coach von curendo zur Verfügung. Die Kursangebote vor Ort oder im Internet sind alle kostenfrei. Welches am besten zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst.

Tipps für den plötzlichen Pflegefall

Schlaganfall, Unfall, Krankheit: Was tun, wenn der Ernstfall eingetreten ist? Im Video der Caritas Deutschland gibt Kundenberaterin Juliane hilfreiche Ratschläge.
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