Kombinationsleistung
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause? Beruf, Freunde und Familie können dabei oft zu kurz kommen. Holen Sie sich Hilfe: Die Kombinationsleistung verbindet die private mit der professionellen Pflege durch den Pflegedienst und ist ab dem Pflegegrad 2 möglich. Bestimmte Teile der Pflege, zum Beispiel die Hygiene am Morgen, übernimmt der ambulante Pflegedienst.
Die sogenannte Kombinationsleistung setzt sich zusammen aus dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen - ein Rechenbeispiel finden Sie unten.
Voraussetzungen für die Kombinationsleistung
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Der Pflegebedürftige hat den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
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Die Pflege übernimmt eine Privatperson
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt
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Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes übernehmen anteilig Aufgaben
Wie hoch sind die Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung?
Rechenbeispiel
- Der Pflegedienst hat 40 Prozent der Pflegesachleistung abgerechnet (Pflegegrad 2).
- Das sind 289,60 Euro vom Gesamtanspruch (724 Euro).
- Beim Pflegegeld können wir Ihnen im Rahmen der Kombinationsleistung deshalb noch 60 Prozent auszahlen.
- Das sind 189,60 Euro, also 60 Prozent des Gesamtanspruchs in Höhe von 316 Euro.
Übersicht der Leistungshöhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Beachten Sie bitte: Wir können das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.
Pflegegeld | Pflegesachleistung ab 1. Januar 2022 | |
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anteilig von | (anteilige Abrechnung) durch Pflegedienst | |
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 2.095 Euro |