Kombinationsleistung

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause? Beruf, Freunde und Familie können dabei oft zu kurz kommen. Holen Sie sich Hilfe: Die Kombinationsleistung verbindet die private mit der professionellen Pflege durch den Pflegedienst und ist ab dem Pflegegrad 2 möglich. Bestimmte Teile der Pflege, zum Beispiel die Hygiene am Morgen, übernimmt der ambulante Pflegedienst.

Die sogenannte Kombinationsleistung setzt sich zusammen aus dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen - ein Rechenbeispiel finden Sie unten.

Voraussetzungen für die Kombinationsleistung

  • Der Pflegebedürftige hat den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

  • Die Pflege übernimmt eine Privatperson

  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt

  • Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes übernehmen anteilig Aufgaben

Wie hoch sind die Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung?

Die Leistungshöhe ergibt sich aus dem Pflegegrad. Im ersten Schritt ermitteln wir, welchen prozentualen Anteil der Pflegesachleistung der Pflegedienst für seine Tätigkeit abrechnet. Auf dieser Grundlage zahlen wir den restlichen prozentualen Anteil als anteiliges Pflegegeld aus.

Rechenbeispiel

  • Der Pflegedienst hat 40 Prozent der Pflegesachleistung abgerechnet (Pflegegrad 2).
  • Das sind 289,60 Euro vom Gesamtanspruch (724 Euro).
  • Beim Pflegegeld können wir Ihnen im Rahmen der Kombinationsleistung deshalb noch 60 Prozent auszahlen.
  • Das sind 189,60 Euro, also 60 Prozent des Gesamtanspruchs in Höhe von 316 Euro.

Übersicht der Leistungshöhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Beachten Sie bitte: Wir können das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.

Pflegegeld Pflegesachleistung ab 1. Januar 2022
anteilig von (anteilige Abrechnung) durch Pflegedienst
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro
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