Vollstationäre Pflege
Manchmal können Familienmitglieder die Pflege nicht übernehmen, insbesondere wenn sie schon viel mit eigener Arbeit und der Familie beschäftigt sind. Ein Pflegeheim (vollstationäre Pflege) kann dann eine gute Lösung sein. Die mkk Pflegekasse hilft und bezahlt einen Teil der monatlichen Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Über 80 % werden zu Hause versorgt
Professionelle Betreuung im Pflegeheim
Pflegeheime und stationäre Pflegeeinrichtungen bieten ihren Bewohnern eine:
- ganztägige Betreuung durch Pflegefachkräfte
- Medizinische Versorgung und schnelle Hilfe, wenn es nötig ist
- geregelter Tagesablauf mit verschiedenen Freizeitangeboten
- ein Zusammenleben mit anderen, also eine Gemeinschaft
Höhe der monatlichen Leistungen bei vollstationärer Pflege
Die mkk Pflegekasse übernimmt einen Teil der monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, wie stark die Pflegebedürftigkeit ist:
Pflegegrad | Kostenübernahme |
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Pflegegrad 1 | Zuschuss von 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Die mkk Pflegekasse zahlt die Leistungen bei vollstationärer Pflege direkt an die Pflegeeinrichtung.
Die mkk Pflegekasse übernimmt die Kosten für
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die Betreuung des Pflegebedürftigen
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alle pflegerischen Tätigkeiten, wie die Körperpflege oder die Hilfe beim Essen
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alle medizinischen Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandswechsel
Welche Kosten fallen zusätzlich an?
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten")
- der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
- die Investitionskosten, beispielsweise für die Instandhaltung oder Modernisierung der Einrichtung
- Zusatzleistungen wie die Reparaturen privater Gegenstände
Heimkostenzuschuss
Um zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen durch höhere Heimkosten in finanzielle Bedrängnis geraten, sieht die Reform einen gestaffelten Zuschuss vor. Dieser bemisst sich an der Dauer der stationären Pflege.
Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. Den Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Bereits vorhandene Versorgungszeiten und angefangene Monate werden voll angerechnet.
Dauer des Aufenthaltes | Zuschlag des pflegebedingten Eigenanteils bis 2023 | Zuschlag des pflegebedingten Eigenanteils ab 2024 |
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ab dem Beginn der Versorgung | 5 Prozent | 15 Prozent |
13 bis 24 Monate | 25 Prozent | 30 Prozent |
25 bis 36 Monate | 45 Prozent | 50 Prozent |
ab dem 37. Monat | 70 Prozent | 75 Prozent |
Tipps für die Suche nach einem Pflegeheim
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Informiere dich im Internet oder bei einer Pflegeberatung über mögliche Pflegeheime in deiner Nähe.
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Fordere Informationsmaterial des Pflegeheims an.
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Vereinbare einen Besuchstermin. Wenn möglich, zusammen mit der pflegebedürftigen Person.
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Nimm für deinen Besuch eine Checkliste mit Punkten mit, die dir wichtig sind.
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Beobachte aufmerksam, wie sich die Bewohner*innen und das Pflegepersonal miteinander und untereinander verhalten.
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Sprich mit den Bewohner*innen über ihren Alltag im Heim.
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Probiere das Essen.
Pflegeheim in der Nähe finden
Der BKK PflegeFinder gibt einen Überblick über die Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Vergleiche Pflegeheime miteinander, zum Beispiel bei der Höhe des Eigenanteils.
Eine individuelle Checkliste hilft beim Pflegeheimvergleich
Hat mein Zimmer einen Internetanschluss? Wird Krankengymnastik angeboten? Gibt es Grünflächen zum Spazierengehen? Bei der Suche nach einem Pflegeheim tauchen viele Fragen auf. Eine persönliche Checkliste, die deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, hilft dir, dir ein umfassendes Bild von deinem zukünftigen Pflegeheim zu machen.
Kriterien für den Pflegeheim-Check
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Lage (z. B. Bushaltestelle vor Ort, Angehörige in der Nähe)
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Ausstattung (z. B. Rufanlage im Zimmer, Cafeteria im Haus)
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Atmosphäre (z. B. helle und freundliche Zimmer, höflicher Umgangston)
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Sauberkeit (z. B. tägliche Reinigung, Belüftung der Zimmer, Wäscheservice)
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Essen (z. B. Menü mit mehreren Gerichten, Zubereitung vor Ort)
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Gemeinschaftliche Orte (z. B. Bibliothek, Hobbyräume, Gärtnerei)
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Serviceangebote (z. B. Begleit- und Fahrdienst, Friseur)
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Freizeitaktivitäten (z. B. Ausflüge, Spiele-Nachmittage, Veranstaltungen)
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Hausregeln (z. B. flexible Besuchszeiten, Haustiere)
Häufige Fragen
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Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
- Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5 zahlen innerhalb derselben Pflegeeinrichtung für die pflegebedingten Aufwendungen einen fixen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der Eigenanteil steigt also nicht, wenn es dem Pflegebedürftigen plötzlich gesundheitlich schlechter geht und sich der Pflegegrad erhöht. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist der EEE ein Zugewinn, weil er die finanzielle Planbarkeit verbessert.
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Warum sind die Kosten von Pflegeheimen so unterschiedlich?
- Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) variieren regional. Sie sind auch abhängig von der Auslastung, Ausstattung und weiteren Faktoren, zum Beispiel der Zimmergröße. Alter und Zustand der Einrichtung beeinflussen die Investitionskosten. Die mit dem Pflegeheim vereinbarten Zusatzleistungen sind ebenfalls unterschiedlich hoch.
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Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim, Seniorenheim und Seniorenresidenz?
- Seniorenheim und Seniorenresidenz sind, wie ein Pflegeheim auch, stationäre Einrichtungen, in denen die Bewohner ganztägig betreut werden. Im Unterschied zum Pflegeheim ist die Pflege nicht grundsätzlich inbegriffen, aber auf Wunsch erhältlich. Die Seniorenresidenz bietet ergänzend zu den Wohnanlagen weitere Einrichtungen wie Cafés, Schwimmbäder oder Arztpraxen.
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Kann die vollstationäre Pflege auch in einer Senioren-WG stattfinden?
- In einer Senioren-Wohngemeinschaft werden die Bewohner durch den ambulanten Pflegedienst oder vertraute Angehörige betreut und versorgt. Pflegebedürftige, die in einer Senioren-WG leben, können die Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen.