Vollstationäre Pflege
Betreuung in einer Pflegeeinrichtung
Nicht in jedem Fall können Angehörige die Pflege eines Familienmitglieds dauerhaft übernehmen – vor allem dann, wenn der eigene Alltag bereits durch Vollzeitjob und Familie ausgefüllt ist. Die vollstationäre Pflege, sprich die Betreuung in einem Pflegeheim, kann eine gute Alternative sein. Die BKK VBU Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen einen Teil der monatlichen Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Jeder vierte Pflegebedürftige lebt in einer vollstationären Einrichtung

Professionelle Betreuung im Pflegeheim

Pflegeheime und stationäre Pflegeeinrichtungen bieten ihren Bewohnern eine
- ganztägige individuelle Betreuung durch Pflegefachkräfte
- medizinische Versorgung und schnelle Hilfe im Notfall
- geregelte Tagesstruktur mit verschiedenen Freizeitangeboten
- soziale Gemeinschaft
Höhe der monatlichen Leistungen bei vollstationärer Pflege
Für Pflegebedürftige übernimmt die BKK VBU Pflegekasse einen Teil der monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen staffeln sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:
Pflegegrad | Kostenübernahme |
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Pflegegrad 1 | Zuschuss von 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Die BKK VBU Pflegekasse zahlt die Leistungen bei vollstationärer Pflege direkt an die Pflegeeinrichtung.
Die BKK VBU Pflegekasse übernimmt die Kosten für
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die Betreuung des Pflegebedürftigen
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alle pflegerischen Tätigkeiten, wie die Körperpflege oder die Hilfe beim Essen
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alle medizinischen Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandswechsel
Welche Kosten fallen zusätzlich an?
Pflegebedürftige tragen einen Teil der Heimkosten selbst. Über diese Kosten stellt das Pflegeheim eine sogenannte Eigenanteilsrechnung aus. Dazu gehören
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten")
- der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
- die Investitionskosten, beispielsweise für die Instandhaltung oder Modernisierung der Einrichtung
- Zusatzleistungen wie die Reparaturen privater Gegenstände
Heimkostenzuschuss
Um zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen durch höhere Heimkosten in finanzielle Bedrängnis geraten, sieht die Reform einen gestaffelten Zuschuss vor. Dieser bemisst sich an der Dauer der stationären Pflege.
Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. Den Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Bereits vorhandene Versorgungszeiten und angefangene Monate werden voll angerechnet.
Dauer des Aufenthaltes | Zuschlag des pflegebedingten Eigenanteils |
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ab dem Beginn der Versorgung | 5 Prozent |
länger als 12 Monate | 25 Prozent |
ab dem dritten Jahr | 45 Prozent |
und ab dem vierten Jahr | 70 Prozent |
Tipps für die Suche nach einem Pflegeheim
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Informieren Sie sich im Internet oder bei einer Pflegeberatung über die infrage kommenden Pflegeheime in Ihrer Nähe.
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Fordern Sie Informationsmaterial des Pflegeheims an.
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Vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Wenn möglich, zusammen mit dem Pflegebedürftigen.
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Nehmen Sie für Ihren Besuch eine Checkliste mit Punkten mit, die Ihnen wichtig sind.
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Beobachten Sie aufmerksam, wie sich Bewohner und Pflegepersonal mit- und untereinander verhalten.
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Sprechen Sie mit den Bewohnern über ihren Alltag im Heim.
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Testen Sie das Essen.
Pflegeheim in der Nähe finden
Der BKK PflegeFinder gibt einen Überblick über die Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Vergleichen Sie Pflegeheime miteinander, zum Beispiel bei der Höhe des Eigenanteils.
Eine individuelle Checkliste hilft beim Pflegeheimvergleich

Hat mein Zimmer Internetanschluss? Wird eine Krankengymnastik angeboten? Gibt es eine Grünanlage zum Spazierengehen? Bei der Suche nach einem Pflegeheim kommen viele Fragen auf. Eine persönliche Checkliste, die die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt, hilft Ihnen, sich ein umfassendes Bild zu Ihrem Pflegeheim zu machen.
Kriterien für den Pflegeheim-Check
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Lage (z. B. Bushaltestelle vor Ort, Angehörige in der Nähe)
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Ausstattung (z. B. Rufanlage im Zimmer, Cafeteria im Haus)
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Atmosphäre (z. B. helle und freundliche Zimmer, höflicher Umgangston)
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Sauberkeit (z. B. tägliche Reinigung, Belüftung der Zimmer, Wäscheservice)
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Essen (z. B. Menü mit mehreren Gerichten, Zubereitung vor Ort)
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Gemeinschaftliche Orte (z. B. Bibliothek, Hobbyräume, Gärtnerei)
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Serviceangebote (z. B. Begleit- und Fahrdienst, Friseur)
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Freizeitaktivitäten (z. B. Ausflüge, Spiele-Nachmittage, Veranstaltungen)
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Hausregeln (z. B. flexible Besuchszeiten, Haustiere)
Häufige Fragen
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Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
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Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5 zahlen innerhalb derselben Pflegeeinrichtung für die pflegebedingten Aufwendungen einen fixen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der Eigenanteil steigt also nicht, wenn es dem Pflegebedürftigen plötzlich gesundheitlich schlechter geht und sich der Pflegegrad erhöht. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist der EEE ein Zugewinn, weil er die finanzielle Planbarkeit verbessert.
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Warum sind die Kosten von Pflegeheimen so unterschiedlich?
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Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) variieren regional. Sie sind auch abhängig von der Auslastung, Ausstattung und weiteren Faktoren, zum Beispiel der Zimmergröße. Alter und Zustand der Einrichtung beeinflussen die Investitionskosten. Die mit dem Pflegeheim vereinbarten Zusatzleistungen sind ebenfalls unterschiedlich hoch.
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Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim, Seniorenheim und Seniorenresidenz?
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Seniorenheim und Seniorenresidenz sind, wie ein Pflegeheim auch, stationäre Einrichtungen, in denen die Bewohner ganztägig betreut werden. Im Unterschied zum Pflegeheim ist die Pflege nicht grundsätzlich inbegriffen, aber auf Wunsch erhältlich. Die Seniorenresidenz bietet ergänzend zu den Wohnanlagen weitere Einrichtungen wie Cafés, Schwimmbäder oder Arztpraxen.
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Kann die vollstationäre Pflege auch in einer Senioren-WG stattfinden?
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In einer Senioren-Wohngemeinschaft werden die Bewohner durch den ambulanten Pflegedienst oder vertraute Angehörige betreut und versorgt. Pflegebedürftige, die in einer Senioren-WG leben, können die Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen.