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Hilfeleistungen der mkk Pflegekasse

Bei der Unterstützung eines lieben Menschen sind Sie nicht allein. Die mkk Pflegekasse hilft – mit Beratung, Schulungen, Kursen und finanziell. Etwa mit dem Pflegeunterstützungsgeld.

Auch die Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Familienpflegezeit und die soziale Sicherung der oder des Pflegenden, insbesondere der Umgang mit Rentenversicherungsbeiträgen oder der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, sind in unseren Leistungen abgedeckt.

Pflegeberatung

Wer kann eine Pflegeberatung nutzen?

Alle pflegebedürftigen Versicherten und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenfreie und neutrale Pflegeberatung.

Was genau macht ein Pflegeberater?

Pflegeberater informieren zu allen Fragen, die Pflegesituationen mit sich bringen: von der Organisation der Pflege, zu Hause oder im Pflegeheim, bis hin zur Finanzierung. Um den pflegerischen, medizinischen und sozialen Hilfsbedarf zu ermitteln, stellen Pflegeberater gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan auf.

Wer bezahlt die Pflegeberatung?

Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Pflegeschulungen und Pflegekurse

Wer kann Pflegeschulungen/ Pflegekurse nutzen?

Pflegeschulungen und -kurse sind in erster Linie für pflegenden Angehörige und ehrenamtlich Pflegende gedacht. Aber auch Pflegebedürftige selbst oder Interessierte können an einem Pflegekurs teilnehmen. Auf Wunsch findet eine Schulung auch beim Pflegebedürftigen zu Hause statt.

Was beinhaltet eine Pflegeschulung/ ein Pflegekurs?

In den Kursen vermitteln Ihnen Fachkräfte alles, was Sie rund um die häusliche Pflegetätigkeit wissen müssen. Weitere Kursthemen sind beispielsweise Pflegehilfsmittel und Rehabilitationsleistungen. Die Schulungen vertiefen bereits vorhandene Kenntnisse und geben hilfreiche Tipps. Darüber hinaus unterstützen sie die Betroffenen beim Umgang mit körperlichen und seelischen Belastungen oder Ängsten. Indem Sie sich mit anderen Pflegenden austauschen, lernen Sie viel für die eigene Pflegetätigkeit.

Was kostet ein Pflegekurs?

Für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende sind die Pflegeschulungen und -kurse kostenlos.

Pflegeunterstützungsgeld

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Sie wird von der Pflegekasse bewilligt, wenn sich ein Beschäftigter kurzfristig (bis zu zehn Arbeitstage) von der Arbeit befreien lässt, um für einen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Pflegeunterstützungsgeld wird wie das Kinderkrankengeld berechnet. Das heißt, Sie erhalten 90 Prozent vom Nettogehalt. Falls Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen bezogen haben (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wird das Pflegeunterstützungsgeld automatisch ausgezahlt?

Nein. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen wollen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Leistungsanspruch und senden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zu. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse von Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 030 72612-2600.

Senden Sie uns bitte anschließend den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ausgefüllt zu und legen Sie das ärztliche Attest bei – entweder im Original oder, wenn das Original dem Arbeitgeber vorliegt, als Kopie.

Ist das Pflegeunterstützungsgeld eine Einnahme zum Lebensunterhalt?

Ja. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung und wird beim Bezug einkommensabhängiger Sozialleistungen berücksichtigt.

Wer gilt als "naher Angehöriger"?

Nahe Angehörige sind:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner/innen, Partner in lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften
  • Geschwister
  • Schwägerinnen und Schwager
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder / Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder des Ehe- oder Lebenspartners
  • Schwieger- und Enkelkinder

 

Wie oft kann ich Pflegeunterstützungsgeld beantragen?

Es können mehrere Akut-Situationen auftreten - ein Sturz oder ein Schlaganfall zum Beispiel. In diesen Fällen können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und die Beurteilung erfolgt immer individuell.

Was ist eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung?

Als Arbeitnehmer haben Sie bei der plötzlich eingetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit – bis zu maximal zehn Tage. Der Anspruch gilt unabhängig von der Betriebsgröße und ohne Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss jedoch umgehend über die Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.

Pflegezeit / Familienpflegezeit

Welche Formen von Pflegezeit gibt es?

Sie können...

  • sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren, wenn ein plötzlicher Pflegefall eintritt (kurzzeitige Arbeitsverhinderung),
  • eine sechsmonatige Auszeit nehmen (Pflegezeit) oder
  • sich bis zu 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit (Familienpflegezeit) freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen.

Was ist bei der Pflegezeit zu beachten?

Die Pflegezeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie können die Pflegezeit in Anspruch nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber 15 oder mehr Beschäftigte hat. Sie müssen die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen in der häuslichen Umgebung nachweisen, entweder durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Die akute Pflegesituation, also ein plötzlicher Pflegenotfall, muss dafür nicht eingetreten sein.

Hinweis: Das Pflegezeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Sie können die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz nicht in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Dienstherrn.

Was muss ich als Beschäftigter bei der Pflegezeit noch beachten? Muss ich den Arbeitgeber informieren?

Die Ankündigungsfrist beträgt zehn Arbeitstage (nicht Kalendertage). Sie müssen Ihre Pflegezeit schriftlich ankündigen und gleichzeitig angeben, für welchen Zeitraum (maximal sechs Monate) und in welchem Umfang Sie sich freistellen lassen. Bei einer teilweisen Freistellung (Teilzeit) geben Sie bitte auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit an.

Wann endet die Pflegezeit?

Sie endet regulär durch Ablauf. Falls die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar ist, endet die Pflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, wenn sich die Situation ändert. Natürlich ist es auch möglich, die Pflegezeit vor Ablauf zu beenden – sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt.

Kann ich im Rahmen der Freistellung auch einen Angehörigen im Ausland pflegen?

Pflegende, die in Deutschland beschäftigt sind, können auch für eine/n Pflegebedürftige/n im Ausland eine Freistellung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie oder er dort lebt und in häuslicher Umgebung gepflegt wird.

Soziale Sicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)

Welche Pflegepersonen sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig?

Pflegepersonen sind versicherungspflichtig in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Dies bezieht sich nur auf Pflegende, die dies nicht erwerbsmäßig tun.

Besonderheit bei der Arbeitslosenversicherung: Hier tritt die Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung hatte.

Wer ist eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson?

Wer Familienangehörige oder Verwandte pflegt, macht das nicht beruflich (sprich: nicht erwerbstätig), weil er in der Regel keine Vergütung dafür bekommt. In der Regel reicht der Pflegebedürftige das Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an die Pflegeperson weiter.

Wer zahlt die Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Die Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.

Wann beginnt und endet die Versicherungspflicht?

Pflegepersonen sind dann versichert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine jugendliche Pflegeperson ist frühestens einen Tag nach Vollendung des 15. Lebensjahres versichert. Wenn sich eine oder mehrere Voraussetzungen ändern, der Pflegebedürftige zum Beispiel nicht mehr gepflegt werden kann, in ein Pflegeheim kommt oder stirbt, endet die Versicherungspflicht am selben Tag.

Die Versicherungspflicht erfordert keinen Antrag.

Bin ich als Pflegeperson gegen einen Unfall versichert?

Ja. Unfallversichert sind Pflegepersonen, wenn sie

  • jemanden ab Pflegegrad 2 und
  • nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung pflegen.

Zum Kreis der Pflegepersonen in diesem Sinne gehören Familienangehörige und Verwandte (auch wenn sie mit dem Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt leben) sowie Nachbarn und Freunde.

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