Pflege für behinderte Menschen - Leistungen, Voraussetzungen und nützliche Links
Behinderte Menschen, sei es durch körperliche oder durch geistige Beeinträchtigungen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge. Denn im Alltag sind sie eingeschränkt, jeder auf seine Weise. Manchen reicht deshalb der Umbau in ein behindertengerechtes Zuhause, andere benötigen Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Die BKK VBU Pflegekasse hilft dabei – unsere Pflegeleistungen gelten für behinderte Menschen genauso wie für Menschen ohne Einschränkungen.
Leistungen der stationären Pflege für behinderte Menschen
Im Pflegeheim oder in Wohngemeinschaften leben behinderte Menschen mit anderen Menschen zusammen, werden aber rund um die Uhr professionell betreut.
Voraussetzungen der Pflegeleistungen für Behinderte Menschen

Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegekasse. Um den Pflegegrad zu ermitteln, beauftragen wir den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für eine Begutachtung. Dafür füllen Sie bitte den Erst- und Höherstufungsantrag aus und senden ihn unterschrieben an unsere Postadresse zurück.
Pflegeleistungen beantragen
Sie können bei uns jederzeit einen Antrag stellen. Den Erstantrag auf Feststellung des Pflegegrades, Pflegehilfsmittel und weitere Anträge finden Sie auf einen Blick.
Links & Anlaufstellen
- Beratung der Behindertenhilfe (Aktion Mensch e.V.)
- Eingliederungshilfe / Teilhabe behinderter Menschen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS)
- Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung (BMAS)
- Hilfe für & in Beruf (Bundesagentur für Arbeit)
- Beantragung Schwerbehindertenausweis (BMAS)