Verhinderungspflege
Auch Pflegepersonen können krank werden, müssen Termine wahrnehmen, fahren in den Urlaub oder brauchen einfach mal eine Auszeit. Die häusliche Pflege können sie in diesen Situationen nicht übernehmen. Die Verhinderungspflege schließt diese Pflegelücke ab dem Pflegegrad 2. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege in der Regel zu Hause geleistet – etwa durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, aber auch durch ambulante Pflegedienste. Alternativ kann eine vollstationäre Einrichtung wie eine Kurzzeitpflegeeinrichtung die Ersatzpflege übernehmen. Die Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich.
Hat die Pflegeperson beispielsweise einen wichtigen Termin oder besucht zum Ausgleich für den oft stressigen Pflegealltag einen Sportkurs, übernimmt die mkk Pflegekasse die Kosten der notwendigen Ersatzpflege. Sie stellen lediglich einen Antrag auf Verhinderungspflege.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
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Es liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor.
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.
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Die/ Der Pflegebedürftige wurde zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung versorgt.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege
- Sie erhalten bis zu 42 Kalendertage (sechs Wochen) Verhinderungspflege im Kalenderjahr.
- Tage, an denen eine stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, die Pflegeperson also weniger als acht Stunden verhindert ist, rechnen wir nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen an.
- Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Übernehmen Verwandte, Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, gelten besondere Regelungen.
Neu ab 1. Januar 2024
Haben pflegebedürftige Personen Pflegegrad 4 und 5 und bei Beginn der Verhinderungspflege das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, gilt:
- ein tageweiser Anspruch auf Verhinderungspflege von 8 Wochen statt wie bisher von 6 Wochen
- bei erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist keine sechsmonatige Vorpflegezeit zu erfüllen.
- das zuvor bezogene (anteilige) Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent während der Verhinderungspflege wird bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr gezahlt
- aus der Kurzzeitpflege kann ein Betrag von 1.774 Euro (bisher 806 Euro) übertragen werden
- übernehmen Verwandte, Verschwägerte bis zum 2. Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, gelten besondere Regelungen.
Verhinderungspflege beantragen
Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Sie können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren. So können Sie die Leistung der Verhinderungspflege um maximal 806 Euro auf bis zu 2.418 Euro erhöhen – vorausgesetzt, Sie haben die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht vollständig ausgeschöpft. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege verringert sich dann entsprechend. Ihr mkk Kundenberaterinnen und Kundenberater informiert Sie gerne individuell.
Pflege durch Verwandte oder Verschwägerte
- Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte ersten und zweiten Grades1 oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, können wir die nachgewiesenen Kosten bis zum 1,5-fachen des Pflegegeldes erstatten.
- Hat die Ersatzkraft höhere nachgewiesene Ausgaben, zum Beispiel durch Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall, erstattet die mkk Pflegekasse maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr beziehungsweise 2.418 Euro, sofern die Leistung der Kurzzeitpflege anteilig hinzukommt.
Stationäre Verhinderungspflege
Ob Sie im Rahmen der stationären Verhinderungspflege den Entlastungsbetrag verwenden können, prüfen wir gern. Bitte reichen Sie uns dazu die Rechnung über Ihren Eigenanteil zu den entstandenen Kosten im Original ein.
Häufige Fragen
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Wie wird die Verhinderungspflege abgerechnet?
- Übernimmt eine professionelle Pflegeeinrichtung die Verhinderungspflege, kann sie direkt mit der mkk Pflegekasse abrechnen. Das geht nur, wenn Sie zuvor eine Abtretungserklärung unterzeichnet haben. Dadurch müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Übernimmt eine private Person die Ersatzpflege, dokumentieren Sie die entstandenen Kosten bitte auf dem entsprechenden Vordruck, den wir Ihnen mit der Bewilligung zugesandt haben. Wir erstatten Ihnen dann die Ihnen entstandenen Kosten.