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Fragen und Antworten zur häuslichen Pflege

"Wie hoch ist mein Pflegegeld?", "Was ist eine Pflegesachleistung?" oder "Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?" gehören in den Bereich der ambulanten Pflege. Informieren Sie sich über die Berechnung des Pflegegrades, Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder die Möglichkeiten für besseres Wohnen als Pflegebedürftiger.

Pflege durch Angehörige (Pflegegeld)

Was ist Pflegegeld und wofür kann ich es nutzen?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Damit können sie pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfer "entlohnen".

Gibt es für jeden Pflegegrad Pflegegeld?

Einen Anspruch auf Pflegegeld besteht ab dem Pflegegrad 2.

In welcher Höhe erhalte ich Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem Pflegegrad von 1 bis 5. Welcher Pflegegrad jemandem zugeordnet wird, hängt davon ab, wie selbstständig er noch ist und auf welche Art von Pflege er angewiesen ist. Je mehr Hilfe ein Pflegebedürftiger braucht, desto höher sein Pflegegrad. Je höher der Pflegebedürftige eingestuft ist, desto mehr Pflegegeld bekommt er.

Pflege durch den Pflegedienst (Pflegesachleistung)

Worum handelt es sich bei einer "häuslichen Betreuung" durch einen Pflegedienst?

Bei der häuslichen Pflege helfen externe, professionelle Dienstleister, also Pflegedienste. Sie erledigen alltägliche Tätigkeiten wie Einkaufen oder Wäsche waschen. Ihre Hilfe kann sich aber auch auf die körperliche Pflege der oder des Pflegebedürftigen konzentrieren. In erster Linie dient die häusliche Betreuung dazu, Angehörige zu entlasten und den Betroffenen das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern.

Wer übernimmt die Kosten für den Pflegedienst?

Die Kosten werden je nach Pflegegrad von der mkk Pflegekasse übernommen. Sollten die Kosten des Pflegedienstes höher ausfallen, muss der Pflegebedürftige einen entsprechenden Eigenanteil selbst übernehmen.

Wann kann ein Pflegedienst beauftragt werden?

Wenn die häusliche Pflege nicht durch Angehörige des Pflegebedürftigen oder andere private Pflegepersonen übernommen werden kann, übernimmt die Pflege ein ambulanter Pflegedienst.

Kombinationsleistung

Was ist eine Kombinationsleistung?

Das ist die Kombination der Hilfe durch pflegende Angehörige und dem ambulanten, also häuslichen Pflegedienst. Beide teilen sich die Pflege.

Erhalte ich bei der Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld?

Sofern die Kosten für den ambulanten Pflegedienst geringer sind als der Anspruch auf Sachleistung aus der Pflegeversicherung, wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Wie berechnet sich das anteilige Pflegegeld?

Als Beispiel nehmen wir einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2:

  • Die Pflegesachleistung für den Pflegedienst beträgt 689 Euro, die Pflegegeldleistung 316 Euro.
  • Die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst kostet pro Monat 413,40 Euro, das sind 60 Prozent der Sachleistung.
  • Die restlichen 40 Prozent werden dann als Pflegegeld in Höhe von 126,40 Euro (40 Prozent von 316 Euro) von der Pflegeversicherung ausgezahlt.

 

Pflegehilfsmittel

Was bedeutet "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"?

Pflegehilfsmittel für den Verbrauch sind kleine Helfer für die häusliche Pflege. Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Welcher Betrag steht mir für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zur Verfügung?

Die mkk Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 40 Euro monatlich, wenn vorab ein Antrag gestellt wurde.

+++ Bitte beachten Sie +++

Aufgrund der Corona-Pandemie steht Ihnen bis zum 31.12.2021 ein abweichender Höchstbetrag von monatlich 60 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Sollte in Anbetracht der dynamischen Lage die gesetzliche Regelung darüber hinaus fortbestehen, wird dies automatisch - ohne erneute Antragstellung - für Sie berücksichtigt.

Darüber hinaus übernehmen wir für die Dauer der Pandemie auch FFP2/3 Masken im Rahmen der Hilfsmittelpauschale.

Gibt es von der mkk Pflegekasse einen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem?

Sofern der Pflegebedürftige Anspruch auf einen Hausnotruf hat, beteiligt sich die mkk Pflegekasse mit einer monatlichen Pauschale an den Kosten. Dafür stellen Sie einen Antrag.

Betreuungs- und Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?

Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.

Kann ich Beträge in den Folgemonat übernehmen? Wann verfallen die Beträge?

Einen Entlastungsbetrag, den Sie nicht genutzt haben, können Sie in den nächsten Monat mitnehmen. Beträge, die Sie innerhalb eines Kalenderjahrs nicht verbraucht haben, können Sie mit ins Folgejahr nehmen.
Beachten Sie bitte: Entlastungsbeträge müssen bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.

Für welche Pflegeleistungen kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Pflegeleistungen ergänzen, zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei einer Kurzzeitpflege oder Ähnliches. Darüber hinaus unterstützen zugelassene Pflegedienste mit Angeboten, für die der Entlastungsbetrag verwendet werden kann.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

In welchem Fall erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Alle Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss, wenn sie vorab einen entsprechenden Antrag bei der mkk Pflegekasse gestellt haben.

Wie hoch ist der Zuschuss der mkk Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Die mkk Pflegekasse bezuschusst eine Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro.

Welche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zuschussfähig?

Beispiele für zuschussfähige Wohnraumanpassungen:

  • das Anbringen von Schaltern und Steckdosen in rollstuhlgerechter Höhe
  • der Einbau einer ebenerdigen Dusche zur Erleichterung der Pflege
  • der Einbau eines Treppenlifts
  • Türverbreiterungen bei Rollstuhlnutzung
  • der Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst wird
  • ggf. Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung

Bitte beachten Sie: Der Pflegebedürftige hat die rechtliche Verantwortung dafür, dass die Maßnahmen mit seinem Mietvertrag vereinbar sind.

Wohngruppenzuschlag

Wer hat Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag und in welcher Höhe?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in ambulant betreuten Wohngruppen haben Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich.
Die Voraussetzungen dafür sind, dass sie ambulante Sachleistungen, Pflegegeld und/oder Kombinationsleistungen beziehen, Angebote zur Unterstützung im Alltag oder den Entlastungsbetrag nutzen.

Welche Bedingungen gelten für den Wohngruppenzuschlag?

Die Zahlung setzt voraus, dass...

  • mindestens drei und höchstens zwölf Bewohner, von denen mindestens drei pflegebedürftig (Pflegegrad 1 bis 5) sind, in einer gemeinsamen Wohnung leben und eine häusliche Pflege unterstützt. Eine gemeinsame Wohnung bedeutet eine abgeschlossene Wohneinheit.
  • Zudem müssen der Sanitärbereich, die Küche und ein Aufenthaltsraum allein oder gemeinsam genutzt werden können.
  • Die Wohnung muss von einem eigenen, abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum zugänglich sein.
  • Eine Präsenzkraft damit beauftrag ist, allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu erledigen oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben zu unterstützen. Dies ist unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung.

Welche Informationen muss ich bei Antragstellung der mkk Pflegekasse mitteilen?

Die mkk Pflegekasse benötigt

  • eine formlose Bestätigung des Antragstellers, dass die entsprechende Anzahl von Pflegebedürftigen vorhanden ist
  • die Adresse und das Gründungsdatum der Wohngruppe
  • den Mietvertrag einschließlich eines Grundrisses der Wohnung
  • den Pflegevertrag
  • Vorname, Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Unterschrift der Präsenzkraft und eine Auflistung ihrer Aufgaben innerhalb der Wohngruppe
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