Kombinationsleistung

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause? Beruf, Freunde und Familie können dabei oft zu kurz kommen. Holen Sie sich Hilfe: Die Kombinationsleistung verbindet die private mit der professionellen Pflege durch den Pflegedienst und ist ab dem Pflegegrad 2 möglich. Bestimmte Teile der Pflege, zum Beispiel die Hygiene am Morgen, übernimmt der ambulante Pflegedienst.

Die sogenannte Kombinationsleistung setzt sich zusammen aus dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen - ein Rechenbeispiel finden Sie unten.

Voraussetzungen für die Kombinationsleistung

  • Der Pflegebedürftige hat den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

  • Die Pflege übernimmt eine Privatperson

  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt

  • Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes übernehmen anteilig Aufgaben

Wie hoch sind die Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung?

Die Leistungshöhe ergibt sich aus dem Pflegegrad. Im ersten Schritt ermitteln wir, welchen prozentualen Anteil der Pflegesachleistung der Pflegedienst für seine Tätigkeit abrechnet. Auf dieser Grundlage zahlen wir den restlichen prozentualen Anteil als anteiliges Pflegegeld aus.

Rechenbeispiel

  • Der Pflegedienst hat 40 Prozent der Pflegesachleistung abgerechnet (Pflegegrad 2).
  • Das sind 318,40 Euro vom Gesamtanspruch (796 Euro).
  • Beim Pflegegeld können wir Ihnen im Rahmen der Kombinationsleistung deshalb noch 60 Prozent auszahlen.
  • Das sind 208,20 Euro, also 60 Prozent des Gesamtanspruchs in Höhe von 347 Euro.

Übersicht der Leistungshöhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Beachten Sie bitte: Wir können das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.

Pflegegeld Pflegesachleistung ab 1. Januar 2025
anteilig von (anteilige Abrechnung) durch Pflegedienst
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro
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