Kombinationsleistung
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause? Beruf, Freunde und Familie können dabei oft zu kurz kommen. Holen Sie sich Hilfe: Die Kombinationsleistung verbindet die private mit der professionellen Pflege durch den Pflegedienst und ist ab dem Pflegegrad 2 möglich. Bestimmte Teile der Pflege, zum Beispiel die Hygiene am Morgen, übernimmt der ambulante Pflegedienst.
Die sogenannte Kombinationsleistung setzt sich zusammen aus dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen - ein Rechenbeispiel finden Sie unten.
Voraussetzungen für die Kombinationsleistung
-
Der Pflegebedürftige hat den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
-
Die Pflege übernimmt eine Privatperson
-
Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt
-
Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes übernehmen anteilig Aufgaben
Wie hoch sind die Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung?
Rechenbeispiel
- Der Pflegedienst hat 40 Prozent der Pflegesachleistung abgerechnet (Pflegegrad 2).
- Das sind 318,40 Euro vom Gesamtanspruch (796 Euro).
- Beim Pflegegeld können wir Ihnen im Rahmen der Kombinationsleistung deshalb noch 60 Prozent auszahlen.
- Das sind 208,20 Euro, also 60 Prozent des Gesamtanspruchs in Höhe von 347 Euro.
Übersicht der Leistungshöhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Beachten Sie bitte: Wir können das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.
Pflegegeld | Pflegesachleistung ab 1. Januar 2025 | |
---|---|---|
anteilig von | (anteilige Abrechnung) durch Pflegedienst | |
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |