Teilstationäre Pflege
Eine Pflegeperson kann nicht rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen da sein. Um zeitliche Lücken zu schließen, ist die teilstationäre Pflege eine gute Alternative. Sie findet in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung statt und schafft für die Pflegenden mehr Freiraum für Beruf und Familie. Auch für alleinstehende Pflegebedürftige ist die teilstationäre Pflege eine Möglichkeit, um in Kontakt mit Menschen zu bleiben.
Formen der teilstationären Pflege
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Tagespflege
- Die Tagespflege ergänzt die häusliche Pflege, indem der Pflegebedürftige tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut wird – ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Pflegenden können ihren Beruf weiter ausüben und die Pflegebedürftigen sind währenddessen nicht allein, weil Fachkräfte für sie sorgen. Alleinstehende Pflegebedürftige profitieren von der Gemeinschaft. Verschiedene Aktivitätsangebote fördern den Austausch zu anderen. Die Pflegebedürftigen können je nach Bedarf einzelne Tage oder die ganze Woche in der Tagespflege verbringen.
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Nachtpflege
- Bei der Nachtpflege kommen die Pflegebedürftigen zum Abendessen und werden über Nacht in der Pflegeeinrichtung versorgt. Jemanden in der Nacht zu pflegen kann mitunter anstrengend sein, wenn der Pflegebedürftige zum Beispiel häufig aufsteht oder Zuwendung braucht. Die Nachtpflege kann deshalb dazu beitragen, die Pflegepersonen zu entlasten.
Voraussetzungen für die teilstationäre Pflege
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Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor.
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Der Hauptteil der Pflege findet zu Hause statt.
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Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung ist eine zugelassene Vertragseinrichtung.
Kostenübernahme durch die mkk Pflegekasse
Antrag auf teilstationäre Pflegeleistungen
Wichtig zu wissen
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Die Leistungen der teilstationären Pflege können in vollem Umfang neben den laufenden Leistungen der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld (private Pflegeperson) oder der Pflegesachleistung (Pflegedienst) genutzt werden. Wir rechnen diese Leistungen nicht an.
Wie hoch ist die Leistung für teilstationäre Pflege?
Die Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad. Wir zahlen direkt an die Pflegeeinrichtung, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir übernehmen die Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Pflegegrad | Höchstbetrag |
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Pflegegrad 1* | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro |
* Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich auch nutzen, um die Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung zu finanzieren.