Verhinderungspflege
Auch Pflegepersonen können krank werden, müssen Termine wahrnehmen, fahren in den Urlaub oder brauchen einfach mal eine Auszeit. Die häusliche Pflege können sie in diesen Situationen nicht übernehmen. Die Verhinderungspflege schließt diese Pflegelücke ab dem Pflegegrad 2. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege in der Regel zu Hause geleistet – etwa durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, aber auch durch ambulante Pflegedienste. Alternativ kann eine vollstationäre Einrichtung wie eine Kurzzeitpflegeeinrichtung die Ersatzpflege übernehmen. Die Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich.
Hat die Pflegeperson beispielsweise einen wichtigen Termin oder besucht zum Ausgleich für den oft stressigen Pflegealltag einen Sportkurs, übernimmt die Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse die Kosten der notwendigen Ersatzpflege. Reichen Sie uns lediglich nach durchgeführter Verhinderungspflege eine Abrechnung der entstandenen Kosten ein. Nutzen Sie dafür unser Formular.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
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Es liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor.
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.
Dauer und Höhe der Verhinderungspflege
- Sie erhalten bis zu 56 Kalendertage (acht Wochen) Verhinderungspflege im Kalenderjahr.
- Tage, an denen eine stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, die Pflegeperson also weniger als acht Stunden verhindert ist, rechnen wir nicht auf den Gesamtanspruch von 56 Kalendertagen an.
- Für die Höhe der Leistung steht ein Gesamtbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dies kann für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden.
- Übernehmen Verwandte, Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, gelten besondere Regelungen.
- Für Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 in Anspruch genommen werden, gilt weiterhin eine Begrenzung der Dauer auf 42 Kalendertagen (sechs Wochen) sowie ein maximaler Übertrag aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 843 Euro.
Übrigens: Das Pflegegeld wird während der tageweisen Verhinderungspflege zur Hälfte von uns weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag erhalten Sie das volle Pflegegeld.
Änderungen ab 1. Januar 2026
Die Abrechnung der durchgeführten Verhinderungspflege muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres eingereicht werden, das auf die Durchführung der Verhinderungspflege folgt.
- Beispiel 1: Antrag auf Kostenerstattung für beanspruchte Ersatzpflege im Jahr 2025 wird am 05.01.2026 bei der Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse eingereicht. Eine Erstattung ist möglich.
- Beispiel 2: Antrag auf Kostenerstattung für beanspruchte Ersatzpflege im Jahr 2024 wird am 05.01.2026 bei der Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse eingereicht. Eine Erstattung ist nicht mehr möglich.
Verhinderungspflege beantragen
Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Sie können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren. Dafür steht Ihnen das gemeinsame Jahresbudget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Ihre Kundenberaterin bzw. Ihr Kundenberater der Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse informiert Sie gerne individuell.
Pflege durch Verwandte oder Verschwägerte
- Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte ersten und zweiten Grades1 oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, können wir die nachgewiesenen Kosten bis zum zweifachen des Pflegegeldes erstatten.
- Hat die Ersatzkraft höhere nachgewiesene Ausgaben, zum Beispiel durch Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall, erstattet die Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse 3.539 Euro im Kalenderjahr, sofern das komplette gemeinsame Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.
1) Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwager
Häufige Fragen
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Wie wird die Verhinderungspflege abgerechnet?
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Übernimmt eine Pflegeeinrichtung wie beispielsweise ein Pflegedienst die Verhinderungspflege, kann sie direkt mit der Pflegekasse der mkk abrechnen. Das geht nur, wenn Sie zuvor eine Abtretungserklärung unterzeichnet haben. Dadurch müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Übernimmt eine private Person die Ersatzpflege, dokumentieren Sie die entstandenen Kosten bitte auf dem entsprechenden Vordruck, den wir wir Ihnen zum Download zur Verfügung stellen. Wir erstatten Ihnen dann die Ihnen entstandenen Kosten.