Soziale Sicherung
Oft übernehmen Angehörige oder andere private Pflegepersonen die verantwortungsvolle Aufgabe der Pflege. Sie stecken dafür im Beruf zurück oder geben ihn sogar vorübergehend ganz auf. Als Pflegeperson sind Sie sozial abgesichert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Wann die mkk Pflegekasse für Sie Rentenversicherungsbeiträge übernimmt und was Sie zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Als Pflegeperson sind Sie sozial abgesichert, wenn…
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Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 ehrenamtlich, also nicht erwerbsmäßig, pflegen.
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der Pflegeumfang wenigstens zehn Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage beträgt.
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Sie den Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung versorgen.
In diesen Bereichen sind Sie sozial abgesichert
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Rentenversicherung
- Die mkk Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Rentenversicherung (RV), wenn neben den genannten Voraussetzungen Folgendes zutrifft:
- Der Pflegebedürftige ist bei der mkk versichert.
- Sie erhalten für die Pflegetätigkeit keinen Lohn (der Pflegebedürftige darf Ihnen aber das Pflegegeld überlassen).
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig.
- Sie beziehen keine Altersvollrente.
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Arbeitslosenversicherung
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Die mkk Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn Sie zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wegen der Pflege
- unterbrochen,
- ganz aufgegeben oder
- direkt vor Ihrer Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.
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Unfallversicherung
- Während Ihrer Pflegetätigkeit sind Sie zusätzlich gegen Unfälle versichert. Der Schutz bezieht sich auf
- Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit)
- Arbeitsunfälle (Unfälle im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit)
- Berufskrankheiten (bestimmte Erkrankungen, die durch gesundheitsschädigende Einwirkungen während der Pflegetätigkeit entstehen)
- Wenn Sie einen Unfall haben und zum Arzt gehen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass dieser in der Zeit passiert ist, in der Sie jemanden gepflegt haben.
- Melden Sie Ihren Unfall innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Wie erhalte ich soziale Sicherung?
Um Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu sichern, sind keine Anträge erforderlich. In der Regel sind wir über Ihre Pflegetätigkeit informiert und führen Ihre Beiträge ab. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem mkk Kundenberater auf, wenn Sie eine Überprüfung wünschen.