Pflege durch den Pflegedienst
Beim Duschen helfen, die Mahlzeiten zubereiten oder Einkäufe erledigen – private Pflegepersonen können nicht immer alle Aufgaben der häuslichen Pflege übernehmen. In bestimmten Pflegesituationen und bei fortschreitendem Pflegebedarf ist die Hilfe durch professionelle Pflegekräfte unverzichtbar. Müssen Sie bei der häuslichen Pflege einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen, unterstützen wir Sie mit Pflegesachleistungen.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegesachleistungen?
-
Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor
-
Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt
-
Die ambulante Pflege leisten Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Sozialstation
Wie hoch ist die monatliche Pflegesachleistung?
Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird direkt von uns an den Pflegedienst gezahlt.
Pflegegrad | Höhe max. Pflegesachleistung ab 2025 | Höhe der max. Pflegesachleistung bis 2024 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | 2.200 Euro |
Individuelle Pflegeleistungen
Welche Tätigkeiten des Pflegedienstes deckt die Pflegesachleistung ab?

Beispiele für die Tätigkeiten des Pflegedienstes
-
Körperbezogene Pflegeleistungen sind zum Beispiel
-
- Waschen, Zähne putzen, Hilfe beim Toilettengang
- Essen zubereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim Gehen, Stehen und Treppensteigen
-
Die Hilfe im Haushalt umfasst zum Beispiel
-
- Bettwäsche und Kleidung waschen und bügeln
- Geschirr spülen
- die Wohnung putzen, aufräumen und beheizen
- Gegenstände des täglichen Bedarfs einkaufen
-
Die pflegerische Betreuung bei der Alltagsgestaltung unterstützt den Pflegebedürftigen etwa
-
- bei der zeitlichen und räumlichen Orientierung
- bei körperlichen und geistigen Aktivitäten im häuslichen Umfeld
- beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte
- bei Übungen zur Verbesserung des Denkvermögens und der Wahrnehmung
Pflegedienst finden
Pflegedienst finden – Tipps, die bei der Suche helfen
- Überlegen Sie, welche Art der Pflege, Betreuung und Versorgung Sie benötigen. Klären Sie im Vorfeld, ob der Pflegedienst diese anbietet.
- Nehmen Sie sich die Zeit, mehrere Anbieter zu vergleichen. Fordern Sie Informationsmaterial an – telefonisch oder über die Internetseite des Pflegedienstes.
- Vereinbaren Sie einen Besuchstermin an dem Ort, wo auch die Pflege stattfindet. Dann kann der Pflegedienst den Umfang der erforderlichen Leistungen am besten feststellen.
- Machen Sie sich eine Checkliste mit den Leistungen, die für Sie wichtig sind. Eine solche Liste hilft Ihnen, mehrere Pflegedienste miteinander zu vergleichen.
- Sprechen Sie an, welche persönlichen Anforderungen Sie an die Pflegekräfte haben, zum Beispiel, wenn Sie in einem Nichtraucher-Haushalt leben.
- Lassen Sie sich ein konkretes Leistungsangebot erstellen. Der Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, wieviel Sie privat zuzahlen müssen.
Checkliste: Ein guter Pflegedienst …
-
... ist transparent
- Ihr Ansprechpartner beim Pflegedienst beantwortet Ihre Anfragen offen und ehrlich. Auf Wunsch weist er die fachliche Qualifikation der eingesetzten Pflegekräfte nach und teilt Ihnen mit, welche Leistungen von Fachkräften und welche von Hilfskräften durchgeführt werden.
-
… ist immer erreichbar
- Der Pflegedienst ist 24 Stunden erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.
-
… ist zuverlässig
- Die Betreuung erfolgt durch festes Pflegepersonal (im Normalfall nicht mehr als vier Personen). Die Termine werden vom Pflegedienst pünktlich eingehalten und Abweichungen zuvor telefonisch mit Ihnen abgesprochen.
-
… ist flexibel
- Es kommt vor, dass Sie einen Termin verschieben müssen, mit einem Mitarbeiter nicht gut auskommen oder kurzfristig zusätzliche Hilfe brauchen. In diesen Situationen kommt Ihnen der Pflegedienst entgegen und geht auf Ihre Wünsche ein.
-
... berät Sie kostenfrei
- Das Erstgespräch findet beim Pflegebedürftigen zu Hause statt und ist kostenfrei.
-
… erstellt Ihnen ein detailliertes Angebot
- Im Kostenvoranschlag und im Pflegevertrag sind alle Leistungen nachvollziehbar aufgelistet und der privat zu zahlende Anteil ist eindeutig ersichtlich.
-
… legt einen verbindlichen Pflegeplan fest
- Die Pflegeplanung ist für alle an der Pflege beteiligten Personen verbindlich. Die Pflege wird sorgfältig dokumentiert.
-
… bietet eine faire Kündigungsfrist
- Der Pflegebedürftige darf den Pflegevertrag jederzeit kündigen – das ist gesetzlich festgelegt. Die Frist für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte Ihnen ausreichend Zeit geben, einen neuen Pflegedienst zu finden (mindestens sechs Wochen).
Pflegesachleistungen beantragen
Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Antragsformulare der mkk Pflegekasse können Sie einfach herunterladen und uns ausgefüllt zusenden. Per Post, Fax oder E-Mail.
Wenn die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird
Häufige Fragen
-
Kann ich mit Pflegegrad 1 auch Pflegesachleistungen erhalten?
-
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können körperbezogene Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation über den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro in Anspruch nehmen.
-
Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
- Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson). Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.