Fragen und Antworten zuCorona
Was sich für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ändert
Das Coronavirus stellt uns vor ganz neue Herausforderungen. Auch der Pflegealltag ist massiv betroffen. Was passiert, wenn der Pflegedienst nicht mehr kommen kann? Wie nimmt der Medizinische Dienst Begutachtungen vor? An wen kann ich mich jetzt wenden? Auf der folgenden Seite haben wir alle Fragen gesammelt, die jetzt für Sie wichtig sind.
Pflege zu Hause
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Ich benötige derzeit mehr Pflegehilfsmittel. Die Pauschale von 40 Euro reicht nicht mehr aus. Gibt es weitere Hilfen?
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Augrund der momentanen Situation steht Ihnen eine erhöhte Pauschale von 60 Euro zur Verfügung. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2021.
Darüber hinaus übernehmen wir für die Dauer der Pandemie auch FFP2/3 Masken im Rahmen der Hilfsmittelpauschale.
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Muss ich während der Corona-Pandemie einen Beratungseinsatz durchführen?
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Ja. Seit dem 1. Juli 2022 besteht wie gewohnt die Pflicht, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen sich hierbei durch das Tragen einer FFP2-Maske schützen.
Es besteht jedoch bis 30. Juni 2024 - auf Wunsch der pflegebedürftigen Person - die Möglichkeit jeden zweiten Beratungstermin per Videokonferenz abzuhalten. Alle Teilnehmer müssen eine funktionierende Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verwenden. Die Beratung sollte in einem geschützten und störungsfreien Raum durchgeführt werden. Wichtig: Der erste Beratungsbesuch findet grundsätzlich im häuslichen Umfeld statt.
Vereinbaren Sie mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl in jedem Quartal bzw. Kalenderhalbjahr einen Termin für einen Beratungsbesuch. Pflegedienst finden
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Was kann ich tun, wenn der Pflegedienst nicht mehr kommen kann?
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Der Pflegedienst hat zunächst eine Vertretung sicherzustellen. Wenn der Ernstfall eintritt und keine Pflegefachkraft mehr kommen kann, wird Ihr Pflegedienst mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für eine alternative Versorgung besprechen.
Gern stellen wir Ihnen alternativ eine Liste mir Pflegediensten in ihrer Umgebung zur Verfügung, damit im Falle eines Falles die Grundversorgung durch einen anderen Pflegedienst sichergestellt werden kann. Melden Sie sich bitte telefonisch unter 030 72612-2600.
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Meine Pflegeperson ist erkrankt, was kann ich tun?
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Wenn Sie die Möglichkeit haben, raten wir Ihnen eine andere Person in die Pflege einzubeziehen (evtl. andere Familienmitglieder, Pflegedienst). Sie können hierfür die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
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Jeden Morgen kommt der Pflegedienst ins Haus, um mich oder einen Angehörigen zu waschen. Besteht Ansteckungsgefahr?
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Die Mitarbeiter der Pflegedienste sind angehalten, sich vor jedem Einsatz die Hände zu desinfizieren und gegebenenfalls auch Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Sie tun alles, um Sie oder Ihren Angehörigen bestmöglich zu versorgen und dabei nicht anzustecken.
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Ich habe in meinem Beruf viel Kontakt mit Menschen und kümmere mich nebenbei zu Hause um einen pflegebedürftigen Angehörigen. Welche Vorsichtsmaßnahmen sind sinnvoll?
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Bitte tragen Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen einen Mundschutz aus Papier. Es muss kein Modell mit speziellem Infektionsschutzfilter sein. Es geht allein darum, Ihren Angehörigen zu schützen.
Die Masken sind in Ihrer Gegend ausverkauft? Dann sollten Sie während der Pflege nicht sprechen und möglichst nur durch die Nase ein- und ausatmen. Zur Not können Sie sich auch aus Küchenpapier einen provisorischen Mundschutz basteln. So senken Sie das Risiko einer Tröpfcheninfektion.
Waschen Sie vor der Pflege gründlich die Hände mit Seife – mindestens 30 Sekunden lang.
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Wer stellt mir im Falle einer Ausgangssperre oder auch weitreichenden Ausgangsbeschränkungen einen Passierschein aus, damit die Versorgung meiner Angehörigen z. B. in einer anderen Stadt durch mich persönlich weiterhin sichergestellt werden kann?
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Sie erhalten von uns ganz unkompliziert eine Bestätigung über Ihre Pflegetätigkeit für den Fall einer Ausgangssperre per Post oder wahlweise per E-Mail.
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Was kann ich tun, wenn mein Pflegedienst nicht mehr kommen kann?
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Der Pflegedienst hat zunächst eine Vertretung sicherzustellen. Wenn wirklich der Ernstfall eintritt und keine Pflegefachkraft mehr kommen kann, wird Ihr Pflegedienst mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für eine alternative Versorgung besprechen. Gern können wir Ihnen alternativ eine Liste mit Pflegediensten in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.
Medizinischer Dienst
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Der Medizinische Dienst hat den Termin zur Begutachtung abgesagt. Was passiert nun?
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Der MD führt die Begutachtungen zur Einstufung in einen Pflegegrad im Augenblick nach Aktenlage durch. Dafür braucht er eventuell zusätzliche Informationen wie:
- Arztberichte / ärztliche Unterlagen
- Medikamentenpläne
- Entlassungsberichte (Krankenhaus / Reha)
- Bereits vorhandene Pflegedokumentationen
Schicken Sie die Unterlagen per Post oder E-Mail an uns. Wir kümmern uns umgehend um die verschlüsselte Weiterleitung per E-Mail an den MD.
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Der Medizinische Dienst kann kein "Gutachten nach Aktenlage" erstellen. Was nun?
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Wenn Unterlagen fehlen, können Sie diese per Post oder E-Mail an uns senden. Wir kümmern uns umgehend um die verschlüsselte Weiterleitung per E-Mail an den MD.
Falls das nicht möglich ist, bitten wir Sie, in ein paar Wochen einen erneuten Antrag zu stellen, wenn eine persönliche Begutachtung wieder möglich ist. Alle Leistungen gelten diesem Fall rückwirkend.
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Der Medizinische Dienst fordert telefonisch Unterlagen von mir an. Ich bin damit überfordert und kann diese nicht erbringen.
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Sind Angehörige oder Nachbarn vorhanden, die Sie unterstützen können? Können die Unterlagen von diesen per E-Mail versendet werden? Wenn nein, erfolgt die telefonische Begutachtung des MDK unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten.
Pflegegeld
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Kann das Pflegegeld im Voraus bezahlt werden?
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Die monatliche Pflegegeldzahlung erhalten Sie von uns wie gewohnt monatlich. Die Pflegegeldzahlung dient der Sicherstellung der Pflege und wird bereits für den Folgemonat im Voraus bezahlt.
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Ich finde niemanden, der einen Beratungseinsatz durchführen kann. Was soll ich tun?
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Aufgrund der aktuellen Lage werden Beratungseinsätze zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Sie müssen diese auch nicht nachholen. Bitte weisen Sie ab dem 01.10.2020 den Beratungseinsatz für das zweite Halbjahr bzw. vierte Quartal wieder nach.
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Ich bin beim Widerspruch auf Hilfe angewiesen, doch ich kann im Augenblick niemanden kontaktieren. Ist eine Fristverlängerung möglich?
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Die Widerspruchsfristen gelten weiter. Reichen Sie den Widerspruch bitte schriftlich ein. Ein Zweizeiler auf einem Stück Papier ist dafür ausreichend. Gerne können Sie das Dokument mit dem Widerspruch abfotografieren und per E-Mail senden. Wichtig ist Ihre persönliche Unterschrift. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Pflegeunterstützungsgeld
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Kann ich Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen?
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Ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (PUG) ist immer dann gegeben, wenn aufgrund einer akuten Pflegesituation die Pflege neuorganisiert oder sichergestellt werden muss. Ein Grund ist beispielsweise, wenn die Pflege plötzlich andersweitig im häuslichen Umfeld sichergestellt werden muss, weil die bisherige Pflegeeinrichtung (z. B. Tagespflege-, Behindertenpflege- oder vollstationäre Pflegeeinrichtung) geschlossen wird.
Keinen Anspruch auf PUG dagegen haben Pflegepersonen bei einer akuten Erkrankung des Pflegebedürftigen, beispielsweise bei einem Magen-Darm-Infekt, einer Bronchitis, aber auch bei einer Erkrankung an COVID-19.
Sie sehen, Ihr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen rund um das Thema Pflegeunterstützungsgeld haben. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse von Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 030 72612-2600.
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Besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn der Pflegedienst ausfällt und ein naher Angehöriger die Pflege übernimmt?
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In diesem Fall muss die Pflege neu organisiert bzw. eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden. Wir übernehmen gern Ihren Entgeltausfall für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen. Gern senden wir Ihnen alle Unterlagen zu.
Keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben Sie jedoch, wenn Ihre bisherige Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel wenn sie erkrankt. Wir möchten Sie dennoch unterstützen und bieten Ihnen alternativ die Verhinderungspflege an.
Gemischte Themen
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Mein Angehöriger geht regelmäßig in eine Tagespflege. Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko?
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Das Pflegepersonal ist bestens vertraut mit Hygieneregeln und verpflichtet, sich die Hände regelmäßig zu desinfizieren. Die anderen Pflegebedürftigen in der Tagespflege haben in der Regel wenig Kontakt mit anderen Menschen, daher wird die Ansteckungsgefahr sehr gering eingeschätzt. Dennoch ist es ratsam, sofern es organisatorisch möglich ist, voräufig zu Hause zu bleiben.
Hinweis: Einige Tagespflegestätten haben derzeit geschlossen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
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Mein Pflegestützpunkt hat geschlossen. Wo kann ich noch Hilfe bekommen?
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Zum Schutz der ratsuchenden Risikogruppe und um die Corona-Infektionskette zu unterbrechen, haben viele Pflegestützpunkte ihr Beratungsangebot vor Ort eingestellt. Eine Übersicht über alle Pflegestützpunkte finden Sie im BKK PflegeFinder. Es sind zwar keine Informationen über den aktuelle Status hinterlegt, in der Regel sind die Berater aber auch telefonisch erreichbar.
Auch wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen rund um das Thema Pflege benötigen. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse von Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 030 72612-2600.
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Wird das Budget der Verhinderungspflege wegen Schulschließungen erhöht?
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Momentan haben wir von der Bundesregierung keine Informationen, dass bestehende Leistungen erhöht werden sollen. Derzeit ist dies auch nicht im Gespräch. Eine entsprechende Umsetzung der Bundesregierung ist unwahrscheinlich.
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Kann der Entlastungsbetrag jetzt auch für 24-h-Pflegekräfte gezahlt werden, wenn der normaler Pflegedienst wegen fehlender Kapazitäten nicht kommen kann?
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Leider ist das nicht möglich. Für die Bezahlung der 24-h-Pflegekraft können Sie Ihr Pflegegeld einsetzen.